Aufhebung der Zertifikatspflicht ab 7. März

Der Bundesrat hat am 17. Februar alle das FabLab betreffenden Vorschriften zu Corona-Schutzmassnahmen aufgehoben. Jetzt sind wir auf uns selber gestellt. Der Vorstand hat beschlossen: Wir heben die aktuellen Regeln mit 2G-Zertifikatspflicht am 7. März auf. Die Maskenpflicht behalten wir bis Ende März bei.

Warum die Verzögerung? Sie gibt uns die besten Chancen, die vollständigen Öffnungszeiten zu gewährleisten. So können vor dem Stichtag die Labmanager eingesetzt werden, die nur mit Zertifikatspflicht arbeiten wollen, nachher diejenigen, die nur ohne Zertifikatspflicht arbeiten wollen.

Wir hoffen, damit auch möglichst vielen Mitgliedern und Besuchern einen sicheren und unbeschwerten Aufenthalt im FabLab zu ermöglichen.

Bis am Sonntag 6. März gilt also weiterhin folgendes:

  • Alle Personen sind willkommen. Es gelten folgende Regeln:
  • Zutritt nur mit Impf- oder Genesungs-Zertifikat (2G) (ausser U16)
  • Generelle Maskenpflicht
  • Bitte halte das Zertifikat mit QR-Code und einen Ausweis mit Foto bereit und weise diese unaufgefordert beim Labmanager vor.
  • Die aus dem Zertifikat gelesenen Personendaten (Name und Geburtsdatum) werden nur für die Gültigkeitskontrolle verwendet und nicht gespeichert.
  • Die Überprüfung gilt für den jeweiligen Tag. Bei späteren Besuchen muss sie wiederholt werden.
  • Abstands- und Registrierungspflicht sowie Zahlenbeschränkung sind aufgehoben.
  • Ausnahme: Personen unter 16 Jahren benötigen kein Zertifikat.
  • Geräte, Tastaturen und Werkzeuge müssen nach der Nutzung mit Isopropanol (braune Flasche) desinfiziert werden.

Covid-Schutzkonzept 2021-12-19

Vom Montag 7. März bis Ende März gilt:

  • Alle Personen sind willkommen
  • Generelle Maskenpflicht
  • Zertifikatspflicht und andere Einschränkungen sind aufgehoben.
  • An Kursen und Workshops können abweichende Regeln gelten. Massgebend sind die Anweisungen der Kursleitung. Teilnehmende werden rechtzeitig informiert.